KfW-Förderung für neue Fenster und Haustüren
Je nach Modernierungsmaßnahme kann die KfW auch Beiträge für diverse Einzelmaßnahmen födern.
Einen Auszug aus dem Merkblatt „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ (Stand: 01/2020) finden Sie hier:
Gültig ab 01.01.2020 (Antragseingang bei der KfW)
Investitionszuschüsse für die energetische Sanierung von Wohngebäuden einschließlich der Umsetzung
von Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Rahmen des „CO2-Gebäudesanierungsprogramms“ des Bundes.
Förderziel
Das Förderprodukt dient der Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des
Kohlenstoffdioxid-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden in Deutschland. Es trägt dazu bei, die
energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand bis zum Jahr 2050 zu erreichen. Die Förderung soll darüber hinaus die finanzielle Belastung
durch die Investitions- und Heizkosten reduzieren und diese für den Nutzer langfristig kalkulierbarer
machen.
Alternativ können Sie auch eine Kreditförderung im Produkt Energieeffizient Sanieren (Produktnummern
151/152) beantragen.
Teil 1: Das Wichtigste in Kürze
Wer kann Anträge stellen?
Natürliche Personen als Eigentümer oder Ersterwerber von:
– Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal 2 Wohneinheiten oder
– Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften.
Für die Antragstellung ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden (www.energie-effizienz-experten.de).
Einzelheiten finden Sie unter „Antragstellung“.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die energetische Sanierung von bestehenden Wohngebäuden, deren Bauantrag
beziehungsweise Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde, als:
– Einzelmaßnahme
– KfW-Effizienzhaus
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss Ihrer Sanierung auf Ihr Konto
überwiesen wird. Die Höhe beträgt:
Bei Einzelmaßnahmen werden förderfähige Investitionskosten bis maximal 50.000 Euro und bei
Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus bis maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit bezuschusst. Hierbei
werden alle Kredit- und Zuschusszusagen der KfW sowie Kreditzusagen von Landesförderinstituten aus
dem Produkt Energieeffizient Sanieren (Produktnummern 151/152/430) seit dem 01.04.2009
berücksichtigt.
Zuschussbeträge unter 300 Euro pro Antrag werden nicht gewährt.
In 4 Schritten zu Ihrem Zuschuss:
1. Energieeffizienz-Experten einbinden
Der Energieeffizienz-Experte (www.energie-effizienz-experten.de) berät Sie über die passenden und
aufeinander abgestimmten Sanierungsmaßnahmen für Ihr Gebäude, prüft ob diese technisch
förderfähig sind und erstellt die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA).
2. Zuschuss beantragen
Sie beantragen Ihren Zuschuss im KfW-Zuschussportal (www.kfw.de/zuschussportal). Hierfür
benötigen Sie die Identifikationsnummer Ihrer „Bestätigung zum Antrag“ (BzA-ID).
3. Sanierung durchführen
Nach Erhalt der Antwort können Sie sofort mit Ihrer Sanierung beginnen. Ihr EnergieeffizienzExperte erstellt nach Abschluss der Maßnahmen die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD).
4. Zuschuss erhalten
Zur Auszahlung ist Ihre Identifizierung erforderlich. Im Anschluss bestätigen Sie im KfWZuschussportal die Durchführung Ihrer Sanierung. Hierfür benötigen Sie die Identifikationsnummer
Ihrer „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD-ID).
Teil 2: Details zur Förderung
Anforderungen an das Wohngebäude
– Gefördert werden bestehende Wohngebäude nach § 2 EnEV (Energieeinsparverordnung), die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen. Der Bauantrag wurde vor dem 01.02.2002 gestellt (alternativ Bauanzeige).
– Nicht gefördert werden Boardinghäuser als Beherbergungsbetrieb mit hotelähnlichen Leistungen, Ferienhäuser und -wohnungen sowie Wochenendhäuser.
Wohneinheiten und förderfähige Kosten
– Wohneinheiten sind in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden, welche die Führung eines Haushalts ermöglichen (eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Küche/Kochnische und Bad/WC).
– Für den Zuschuss ist die Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung entscheidend. Dies gilt auch bei Umwidmung (Nutzungsänderung) von beheizten Nichtwohnflächen.
– Die Erweiterung bestehender Wohneinheiten (zum Beispiel durch einen Anbau) oder der Ausbau von vormals nicht beheizten Räumen (zum Beispiel Dachgeschossausbau) ist förderfähig. Sofern ausschließlich in der Erweiterung oder im Ausbau neue Wohneinheiten entstehen, werden diese im Produkt „Energieeffizient Bauen“ (Produktnummer 153) gefördert.
– Für die Sanierung gelten technische Mindestanforderungen. Die genauen Anforderungen haben wir in den Dokumenten „Technische Mindestanforderungen“ und „Liste der technischen FAQ“ zusammengefasst. Ihr Energieeffizienz-Experte berät Sie dazu.
– Förderfähig sind alle Kosten, die mit der Durchführung der Sanierung entstehen. Eine ausführliche Aufzählung finden Sie unter www.kfw.de/430 im Dokument „Liste der förderfähigen Maßnahmen“.
– Die Sanierung ist durch Fachunternehmen auszuführen.
– Energetische Baukosten für nicht-wohnwirtschaftlich genutzte Flächen, für die unter Berücksichtigung des § 22 EnEV (Energieeinsparverordnung) keine getrennte Bilanzierung als Nichtwohngebäude erforderlich ist, können aus der Förderung für die Wohneinheiten mitfinanziert werden.
Förderfähige Einzelmaßnahmen
– Wärmedämmung von Wänden
– Wärmedämmung von Dachflächen
– Wärmedämmung von Geschossdecken
– Erneuerung der Fenster und Außentüren
– Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage
– Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme
– Optimierung bestehender Heizungsanlagen sofern diese älter als zwei Jahre sind
Die Anforderungen finden Sie im Dokument „Technische Mindestanforderungen“ (Ziffer 1 Einzelmaßnahmen).
Umfassende Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
Gefördert wird die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus. Die Anforderungen finden Sie im Dokument „Technische Mindestanforderungen“ (Ziffer 2 Sanierung zum KfW-Effizienzhaus).
Anforderungen an den Energieeffizienz-Experten
Anerkannte Energieeffizienz-Experten sind die in der Liste unter www.energie-effizienz-experten.de in den Kategorien für „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Wohngebäude“ geführten Personen.
Für Sanierungsvorhaben zum KfW-Effizienzhaus ist der Energieeffizienz-Experte wirtschaftlich unabhängig zu beauftragen. Das heißt, der Energieeffizienz-Experte
– ist nicht Inhaber, Gesellschafter oder Angestellter eines bauausführenden Unternehmen oder eines Lieferanten,
– wird nicht von einem bauausführenden Unternehmen oder einem Lieferanten beauftragt und
– vermittelt keine Lieferungen oder Leistungen.
Nicht unter diese Regelung zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit fallen:
– beim Antragsteller oder Verkäufer von sanierten Wohneinheiten angestellte Sachverständige
– angestellte Sachverständige von Bau- und Handwerksunternehmen, deren Produkte und Leistungen nach einer Gütesicherung definiert und überwacht werden. Weitere Informationen über die zugelassenen Gütergemeinschaften finden Sie in den FAQ (häufig gestellte Fragen) unter
www.kfw.de/430
Der Energieeffizienz-Experte führt eine energetische Fachplanung durch und erstellt die „Bestätigung zum Antrag“ und begleitet die Umsetzung der energetischen Maßnahmen. Nach Abschluss der Sanierung prüft der Energieeffizienz-Experte die Durchführung der geförderten energetischen Maßnahmen und erstellt die „Bestätigung nach Durchführung“.
Die fachlichen Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen des Energieeffizienz-Experten sind in der Anlage „Technische Mindestanforderungen“ beschrieben (Ziffer 3 Leistungen des Sachverständigen).
Für die energetische Fachplanung und Baubegleitung Ihres Vorhabens durch einen unabhängigen Experten können Sie zusätzlich einen Zuschuss im Produkt „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung (Produktnummer 431)“ beantragen. Weitere Informationen finden Sie unter
www.kfw.de/431.
Quellen:
KfW – Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430)
Merkblatt: Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss – KfW_M_430_Zuschuss-2020-01